Verpackungsverordnung in Europa

Meine Reise zur persönlichen Freiheit

Verpackungsverordnung in Europa

Update 2019

Ein paar Sachen haben sich geändert. Deswegen habe ich dazu nochmal einen Beitrag geschrieben. Den kannst du hier nachlesen.

Da jeder Erstinverkehrbringer von Verpackungen dazu verpflichtet ist sich an den Entsorgungskosten in dem jeweiligen Lieferland zu beteiligen kommt auf Onlinehändler eine ziemliche Arbeit zu. Ich möchte dir hier einen Überblick über meinen Wissensstand geben. Ich erhebe keine Ansprüche auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.

Dienstleister

Interseroh

Wer sehr große Mengen in die europäischen Länder schickt, kann sich an einen Service wie den der Interseroh wenden. Hier gibt es unterschiedliche Pakete. Das kleinste Paket sind OnePage-Dukumente für die einzelnen Länder. Auf Basis dieser Dokumente kann man ermitteln welche Vorgaben man in den jeweiligen Ländern erfüllen muss.

Der Preis pro Land beträgt 60€.

Wenn man alles abgeben will, ermittelt Interseroh die jeweiligen Anforderungen. Das kosten dann allerdings schon 160€ pro Land.

Mir war das zu teuer und ich habe mich auf die Suche nach anderen Lösungen gemacht.

Grüner Punkt

Auch hier habe ich angefragt, die Antwort ist hier:

Sehr geehrter Herr Winter,

in Ihrer E-Mail vom 30.01.2018 bitten Sie uns zu erläutern, was bei einer Ausweitung Ihres Geschäfts auf andere Länder Europas zu tun ist. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Die Beteiligung an einem dualen System muss in jedem Land, in das Sie verkaufen möchten, einzeln geregelt werden. Die europäische Richtlinie die in Deutschland zur Verpackungsverordnung geführt hat, wurde in jedem Land anders in nationales Recht umgesetzt, so dass von uns kein Vertrag für andere Länder angeboten wird. Auch die Nutzung unserer geschützten Marke „Der Grüne Punkt“ wird in jedem Land von einem anderen dualen System verwaltet.

Informationen zu den Richtlinien und Besonderheiten der anderen europäischen Länder sowie Kontaktdaten finden sie auf der Homepage der Schirmgesellschaft Pro Europe http://www.pro-e.org/

Also auch keine einfache Lösung um sich in allen Ländern mit einem Schlag anzumelden.

AHK Schweden

Warum ausgerechnet Schweden den Service anbietet weiß ich zwar nicht aber die Antwort auf meine Anfrage war das:

Die Herstellerverantwortung ist von Land zu Land innerhalb der EU unterschiedlich.

Sie müssen zunächst prüfen in welchen Ländern Sie eine Verantwortung als Online-Händler haben.

Mehr und mehr Länder stellen um. D.h. bisher war immer nur der Importeur im jeweiligen Land verantwortlich. Der Online-Handel im anderen Land hatte keine Herstellerverantwortung.

 

Herstellerverantwortung: Leider verfügen auch wir nicht über ein täglich aktuelles Verzeichnis. Dies gibt es auch nicht im Internet.

Anmeldung: In einigen Ländern gibt es schon Register wie in Deutschland (VE-Register). In der nahen Zukunft wird es sicherlich mehr Länder mit Register geben.

Bisher ist es in den meisten Ländern noch ausreichend einen Entsorgungsvertrag mit einem nationalen Recyclings System zu zeichnen und die Verpackungsmengen zu melden.

 

Selbstverständlich können wir eine solche aktuelle Übersicht für 28 Länder plus Norwegen und Schweiz erstellen.

Hierfür machen wir Ihnen gerne ein Angebot.

 

Gemäss unserer Erfahrung wählen aber die meisten Unternehmen erstmals für eine Prüfung die Länder aus, wo der meiste Umsatz zu erwarten ist.

Ihr Unternehmen will sicherlich nicht direkt die Administrationskosten von ca. 50.000 Euro für die Beratung und Zeichnung von Entsorgungsverträge in allen 28 Ländern tragen.

Senden Sie uns gerne eine Liste der Top 10 Länder und wir stellen eine Übersicht über die Herstellerverantwortung zusammen.

 

Danach können wir ein Telefongespräch zur Abstimmung des nächsten Schritt durchführen und dann für die verbleibenden Länder die dementsprechenden homepages der Entsorgungssystem bereitstellen.

Gerne hilft Ihnen auch unsere Abteilung mit dem Einholen von Angeboten, Antragsverfahren und laufendem Meldeverfahren.

50.000€ sind dann schon mal eine Hausnummer für einen kleinen Onlinehändler. Also auch keine praktikable Lösung.

Einzelne Länder

Da ein Dienstleister aufgrund der hohen Kosten ausscheidet, bleibt nur noch der Weg sich selbst in jedem Land anzumelden. Dafür habe ich hier eine Auflistung einiger Länder gemacht.

[anker name=”deutschland” href=”deutschland” text=”Deutschland”]

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Für Deutschland ist die Lage ziemlich einfach. Man geht zu einer Entsorgungsfirma und beantragt eine Lizenz. Hier lohnt es sich zu vergleichen, da die Preise teilweise sehr weit auseinander gehen. Ich habe mich für Reclay entschieden, da man seine Lizenz innerhalb 5 Minuten gemacht hat und der Preis der günstigste war.

Hier gehts zum Gebührenrechner: https://activate.reclay.de/ 

Österreich

Hier läuft es dank Reclay ähnlich wie in Deutschland und die Anmeldung ist auch innerhalb von 5 Minuten erledigt.

Hier gehts zum Gebührenrechner: https://activate.reclay.at/

Italien

Nach meinem aktuellen Stand muss man sich bei http://www.conai.org/en/ registrieren. Das Mitgliedsformular gibt es nur auf italienisch. Deswegen am besten parallel dazu den Conai-Guide öffnen und die entsprechenden Felder ausfüllen.

Die Gebühren sind überschaubar. Es gibt einen festen und einen variablen Anteil. Der feste beträgt 5,16€/ Jahr und der variable Teil richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Weitere Informationen gibt es hier: Conai-Guide

Nachtrag 02.02.2018: Wie ich gerade von der zuständigen Stelle in Italien erfahren habe, sind Unternehmen die keine VAT und keine Anschrift in Italien haben von der Registrierung bei CONAI befreit und müssen somit auch keine Gebühren bezahlen.

Frankreich

Hier habe ich eine interessante Zusammenfassung der Deutsch-Französischen IHK bekommen. Hier der Link.

Kernaussage eine Mindestgebühr i.H.v. 80€: gilt für bis zu 10.000 Verkaufseinheiten, die pro Jahr in Umlauf gebracht werden.

Die Infobroschüre für Frankreich kann hier heruntergeladen werden.

Der Kostenvoranschlag ist hier.

Edit 10.09.2018: Informationen zur Registrierung in Frankreich findest du in meinem neuen Beitrag.

Belgien

Infos dazu findest du auch in der Zusammenfassung: Hier der Link.

Wenn du weniger als 300kg nach Belgien einführst musst du dich nicht registrieren.

Luxemburg

Infos dazu findest du auch in der Zusammenfassung: Hier der Link.

Nach meiner Auffassung muss der Händler sich nicht registrieren, da er nicht der Lieferant ist. Falls ich das falsch verstanden habe, kannst du das gerne in den Kommentaren schreiben.

Niederlande

In den Niederlanden wird das System ausschließlich durch die einheimische Wirtschaft finanziert. Ein ausländischer Versandhändler ist also nicht verpflichtet in den Niederlanden seine Verpackungen zu entpflichten.

Von der Deutsch-Niederländischen Handelskammer habe ich diese Antwort und das Merkblatt bekommen:

Seit dem 1. Dezember 2013 fakturiert der Abfallfonds bei den Unternehmen, 
die jährlich mehr als 50.000 Verpackungsmaterial in den Niederlanden in Umlauf bringen, 
den verbindlichen Abfallverwaltungsbeitrag. 
Da ich denke, dass Sie diese Grenze nicht erreichen, brauchen Sie sich nicht zu registrieren. 
Sie können ohne Anmeldung nach Holland exportieren.

Hier gehts zum Merkblatt

Spanien

In Spanien muss man sich bei ecoembes registrieren. Allerdings ist die Seite nur auf spanisch und für Kleinstmengen recht teuer.

Hier die Aussage der AHK Spanien

Ausländische Unternehmen, die Produkte direkt in Spanien verkaufen (ohne Zwischenhändler, z.B. online) sind verpflichtet, sich dem spanischen Entsorgungssystem anzuschliessen.

Ich habe auch ein Merkblatt und eine Infobroschüre erhalten.

Zu viel Aufwand

Hier ein Gedanke:

Von der zuständigen Kontaktperson in der AHK habe ich erfahren, dass es derzeit unpraktikabel ist, sich in jedem Land anzumelden, in das man Kleinstmengen schickt. Da der Verwaltungsaufwand für den Händler, als auch für die Behörde bei solch geringen Mengen (<50 Bestellungen pro Jahr) die Kosten bei weitem übersteigt.

Deswegen wurde mir geraten mich nur in den Ländern zu registrieren, in denen ich große Mengen schicke und den Rest unter den Tisch fallen zu lassen. Sobald man größere Mengen in die Länder schickt macht eine Registrierung auch Sinn.

Natürlich ist es jedem Händler selbst überlassen wie er mit der Information umgeht. Es ist eben eine Grauzone.

Bei Fragen kannst du gerne einen Kommentar hinterlassen.

 

9 Responses

  1. Michael sagt:

    Hi Tobias,
    danke für die Auflistung.
    Kenne deinen Namen von Kevin seinem Blog – toll das du auch begonnen hast (mit dem Schrieben, beim Lesen deiner Ziele kann man nicht mehr von Beginner reden…)
    Viel Erfolg!
    Michael

    • Tobias Winter sagt:

      Hallo Michael,

      schön dass du auch auf meinem Blog vorbeigeschaut hast. Deine Seite kannte ich noch gar nicht, da werde ich mich auch mal einlesen. =)
      Ja ich bin schon seit Anfang 2016 dabei.

      Viele Grüße
      Tobias

  2. […] nur in Handarbeit für jedes Land zu klären. Die wichtigsten Informationen findet man bei Tobias Winter im Blog. Der ließt hier auch regelmäßig mit und ich sage an der Stelle gleich mal DANKE! […]

  3. In Spanien gibt es wohl bei deren grünen Punkt auch einen vereinfachten Prozess:
    https://www.ecoembes.com/en/companies/member-companies/packaging-declaration/simplified-declaration

    Was das kostet weiß ich nicht. Aber ich gehe davon aus, dass die meisten Händler von uns in die kleinste Kategorie fallen.

    • Tobias Winter sagt:

      Hallo Kevin,

      danke für die Info. Ich frage mal nach, wie das bei kleinen Mengen ist und wie hoch die Kosten sind.
      Mein Spanisch ist leider nicht so toll =)

      Viele Grüße
      Tobias

  4. […] jetzt auch schon muss man sich bei einem Lizenzgeber für das Duale System anmelden. Hier habe ich bereits darüber […]

  5. […] nachkommt. Wie ihr diese möglichst günstig und effizient machen könnt, habe ich hier […]

  6. Andreas sagt:

    Hallo und Danke für diesen Beitrag.

    Ist die Sachlage ab dem 01.01.2019 nicht anders?

    Meines Wissens gibt es keine Kleinstmengen mehr und man muss wirklich alles in jedem Land selber registrieren.

    Wie handhabst du das?

    • Tobias Winter sagt:

      Hi Andreas,

      Soweit ich das verstanden habe betrifft die Änderung nur Deutschland. Da wird eben die Verpackungsverordnung VerpackV auf das Verpackungsgesetz VerpackG umgestellt. Und in dem Zug muss man auch an der zentralen Stelle registrieren und die Mengen der Verpackungen melden. Welche man dann wiederum bei einem Partner lizenzieren muss.

      VG und einen guten Rutsch
      Tobias

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