Neues Verpackungsgesetz VerpackG
Vergangene Woche bekam ich von Interseroh ALBA Group einen Brief. Der Inhalt hat mich erst einmal aufhorchen lassen, da ich von dem Thema bisher noch nichts mitbekommen habe. Es dreht sich um das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) welches ab dem 01.01.2019 in Kraft tritt.
Soweit ich das bisher überblicken kann, ist die Hauptänderung eine Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Wie jetzt auch schon muss man sich bei einem Lizenzgeber für das Duale System anmelden. Hier habe ich bereits darüber geschrieben.
Zusätzlich müsst Ihr dann die Daten, welche Ihr dem Lizenzgeber übermittelt habt auch bei der Zentralen Stellen eingeben.
Weitere Hinweise und Informationen findet ihr bei der IT-Recht-Kanzlei
Fazit
Für Onlinehändler, die sich bisher schon an die Verpackungsverordnung VerpackV gehalten und ihre Verpackungen lizenziert haben ändert sich nicht allzu viel. Sie müssen sich lediglich bei der zentralen Stelle registrieren und die gemeldeten Mengen übermitteln.
2 Responses
Hab ich auch gelesen… Nach dem Motto “Ist ja nur ein bisschen extra Aufwand” wird in immer mehr Stroh aufs Kamel gepackt…
Naja sonst könnte das ja auch jeder machen und die chinesischen Händler lachen sich ins Fäustchen…