Registrierung für das VerpackG

Meine Reise zur persönlichen Freiheit

Registrierung für das VerpackG

Seit dem 31.08.2018 kann man sich nun für das Verpackungsregister Registrieren. Dies ist wichtig für das am 01.01.2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz VerpackG.

Die Anmeldung geht recht zügig von statten und ist in ca. 15 Minuten erledigt. Ein FAQ zum VerpackG findest du unter anderem hier bei der IT Recht Kanzlei.

Registrierung VerpackG

Zunächst ruft man die Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister auf. Dort findet man oben rechts einen Link zur Anmeldung, s. Bild. 

Anschließend auf den Button zur Neuregistrierung klicken.

Schritt 1

Tragt eure Firmendaten und den Namen der Kontaktperson ein.

Schritt 2

Zugangsdaten der Kontaktperson und Passwort vergeben.

Schritt 3

Daten bestätigen und dann in der Email noch eure Registrierung aktivieren.

 

Das dauert ca. 5 Minuten und ist auch nicht viel komplizierter als sich in einen Newsletter einzutragen.

 

Erste Anmeldung

Nachdem Ihr die Registrierung bestätigt habt, könnt ihr auch auf einloggen und die restlichen Daten zu eurer Firma eintragen.

Schritt 4

Weitere Daten eurer Firma eintragen.

Schritt 5

Hier können optional weitere Kontaktpersonen eingetragen werden. Ihr könnt den Punkt aber auch einfach auslassen.

Schritt 6

Hier müssen nun eure Markennamen eingetragen werden. Falls ihr noch keinen Markennamen registriert habt, könnt ihr hier auch euren Namen bzw. den Namen eures Unternehmens eintragen. 

Schritt 7

Freiwillige Angaben, können wie der Name schon sagt auch freigelassen werden und einfach zum nächsten Punkt springen.

Schritt 8

Bestätigt nochmal dass eure Eingaben korrekt sind. Zusätzlich müssen am Ende noch ein paar Haken gesetzt und bestätigt werden, dass ihr euren Rücknahmepflichten nachkommt. Wie ihr diese möglichst günstig und effizient machen könnt, habe ich hier erklärt.

Anschließend auf den Button unten rechts klicken und ihr seid durch.

Login

Wenn ihr euch jetzt auf https://lucid.verpackungsregister.org einloggt könnt ihr eure Stammdaten einsehen bzw. ändern. Zusätzlich seht ihr eure Markennamen und eure Registrierungsnummer.

 

Ihr seht also, die Anmeldung ist schnell erledigt und man kann so sehr leicht den Abmahnungen im neuen Jahr vorbeugen. Zumindest ist es wesentlich leichter als alles was mit der DSGVO zu tun hatte.

Amazon FBA und das VerpackG

Da alle Verpackungen, die in Umlauf gebracht werden lizenziert sein müssen, muss mal sich als Amazon FBA Händler natürlich auch fragen was mit den Umverpackungen ist, die von Amazon bereitgestellt werden. Ich habe das bei Amazon nachgefragt. Und hier ist die Antwort:

Wenn Sie “Versand durch Amazon” nutzen, so sind alle Verpackungen lizenziert. Dies können Sie noch einmal unter der folgenden Hilfeseite nachlesen:

Kurzanleitung: Fragen zur Verpackungsverordnung : https://sellercentral-europe.amazon.com/gp/help/help.html/?itemID=G200690460&ref_=xx_G200690460_a_r66_cont_sgsearch&referral=A1B2SJVUNB8ERU_AR6WAQ62UKKCJ

[…]Amazon kommt Verpflichtungen, die sich laut Verpackungsverordnung aus dem Inverkehrbringen der Amazon-Transport- und Verkaufsverpackungen an Endkunden ergeben, nach. Dies gilt auch für Warensendungen an unsere Endkunden, die Produkte von Händlern, die Versand durch Amazon nutzen, enthalten. Händler, die Versand durch Amazon nutzen, brauchen daher über Amazon-Versandkartons und Füllmaterial nicht zusätzlich zu berichten.[…]

Also brauchen wir uns da zumindest keine Gedanken machen.

 

6 Responses

  1. […] dass man sich seit dem 31.08.2018 für das VerpackG registrieren kann. Wie das geht habe ich hier […]

  2. Super Artikel der das absolut schlüssig erklärt.

    Soweit ich das verstehe ist das ein “On Top” zur bisherigen Registrierung, oder? Also nichts weiter als ein Öffentliches Verkünden von “Ich halte mich an die Regeln!”.

    Ich frag mich ob der Quark dann auch in den anderen EU Ländern kommt. Sinnvoller wäre es einen zentralen mehrsprachigen Marktplatz für Verpackungs Lizenzen aller Länder bereit zu stellen. Also wo sich die Dualen Systeme Registrieren müssen und ihre Angebote zur Registrierung anbieten.

    • Tobias Winter sagt:

      Vielen Dank.
      Ja, so kann man das schon ganz gut zusammenfassen. Aber ist eben ab dem 01.01.2019 Pflicht und was machen wir nicht alles um den Fängen der Abmahnanwälte zu entgehen.

      Bzgl. zentraler EU-weiter Stelle hätte ich auch nichts dagegen. Denn mittlerweile ist das ein ziemlich dichter Dschungel geworden und ich habe so langsam das Gefühl, dass sich selbst die offiziellen Stellen bei den AHK nicht mehr so recht damit auskennen.

  3. Hi Tobias,

    wenn ich mir das so überlege wird es nicht lange dauern und die anderen Länder kommen auf die selbe Idee mit eigenen “Zentralen Stellen”. Deshalb hab ich mal eine “Petition” an meine IHK geschickt. Wenn du ähnlicher Meinung bist wie ich, kannst du ja auch mal deine IHK anschreiben. Siehe:
    http://fbaingermany.com/offener-brief-an-die-ihk-chemnitz-zum-thema-recycling/

  4. […] die Woche gut genutzt war, habe ich mich auch noch bei der zentralen Stelle registriert und dabei den sehr guten Guide von Tobias Winter genutzt. Das ging alles sehr smooth, nur schwant mir schon jetzt, dass dieses Thema absehbar nun […]

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